Stadtbibliothek Lörrach
Basler Str. 152
79540 Lörrach
 
Tel.: 07621-3044
Fax: 07621-3045
stadtbibliothek(at)loerrach.de

Unsere Benutzungsordnung

In unserer Benutzungsordnung finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Anmeldung, Ausleihe, etc.
Informationen zu unseren Ausleihgebühren finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
 
Download our terms of use and tariff rates in english here.
 

Benutzungsordnung

1. Allgemeines

Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der  Stadt Lörrach.

2. Benutzerkreis

2.1 Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, die Stadtbibliothek als öffentliche Einrichtung zu nutzen und auf privatrechtlicher Grundlage Medien aller Art zu entleihen.
2.2 Für die Benutzung einzelner Bereiche der Bibliothek kann die Leitung der Stadtbibliothek besondere Bestimmungen treffen.

3. Anmeldung

3.1 Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises an. Durch Unterschrift der Anmeldung erkennt er die Bestimmungen der Benutzungsordnung als verbindlich an. Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen zur Anmeldung die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Dieser hat die Benutzungsordnung zur Kenntnis zu nehmen und sich gleichzeitig für den Schadensfall und hinsichtlich anfallender Entgelte und Gebühren zur Begleichung zu verpflichten.
3.2 Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer kostenlos einen Leseausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek bleibt. Der Verlust ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für den Missbrauch des Leseausweises haftet der Benutzer. Jeder Wohnungswechsel ist der Stadtbibliothek mitzuteilen.
3.3 Mit der Anmeldung willigt der Benutzer ein, dass seine Adresse und seine personenbezogenen Daten von der Bibliothek elektronisch gespeichert werden. Die Bibliothek sichert zu, die gespeicherten Daten ausschließlich für Bibliotheksaufgaben zu nutzen und nicht weiterzugeben.

4. Entleihung, Verlängerung, Vorbestellung

4.1 Gegen die Vorlage des Leseausweises können Medien aller Art, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, entliehen werden. Präsenzbestände sind nicht entleihbar.
4.2 Mit der Ausleihe bestätigt der Entleiher, dass er die Medien vollständig erhalten hat.
4.3 Die Leihfristen betragen
• für Bücher: 4 Wochen,
• für CDs, CD-ROMs, DVD-ROMs, Spiele, Landkarten und Konsolenspiele: 2 Wochen,
• für Zeitschriften und Filme: 1 Woche.
Für elektronische Geräte wie z. B. E-Reader sowie spezielle Bestandsgruppen wie Medienkisten können seitens der Bibliothek  gesonderte Leihfristen festgelegt werden.
4.4 Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die Ausleihe von Filmen nur gestattet, wenn die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.
4.5 Die Leihfrist entliehener Medien kann vor Ablauf verlängert werden, sofern von anderer Seite keine Vorbestellungen vorliegen. Einzelne Mediengruppen können seitens der Bibliothek von dieser Regelung ausgenommen werden. 
4.6 Entliehene Medien können vorbestellt werden.

5. Auswärtiger Leihverkehr

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind, können durch den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Im Fall von Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung oder Verlust von über den Leihverkehr entliehenen Medien sind die der Stadtbibliothek entstehenden Kosten vom Benutzer zu tragen.

6. Rückforderung, Rückgabe

6.1 Entliehene Medien sind spätestens bei Ablauf der Leihfrist unaufgefordert zurückzugeben.
6.2 Bei Überschreiten der Leihfrist wird die Rückgabe der entliehenen Medien angemahnt. Die Mahnung erfolgt je nach Wunsch des Benutzers entweder schriftlich oder per E-Mail. Werden Medien trotz mehrfacher Mahnung nicht zurückgegeben, kann die Stadtbibliothek Schadensersatz in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises geltend machen. Für die verspätete Rückgabe werden Säumnisentgelte
(s. Anhang Entgelte und Gebühren) erhoben.

7. Entgelte und Gebühren

Es gelten die jeweils festgelegten Entgelte und Gebühren der Stadtbibliothek Lörrach (s. Anhang Entgelte und Gebühren). Sie können mit Wirkung für die Zukunft bei Bedarf geändert werden. Die Bekanntgabe erfolgt durch einen Aushang in der Bibliothek.

8. Behandlung der entliehenen Medien

8.1 Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
8.2 Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen.
8.3 Für jede Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung oder den Verlust haftet der Benutzer.

9. Aufenthalt in den Bibliotheksräumen

Im Interesse der Allgemeinheit haben sich die Benutzer der Stadtbibliothek so zu verhalten, dass der Bibliotheksbetrieb nicht gestört wird. Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

10. Haftung

10.1 Für Kleidungsstücke und Gegenstände, die von Besuchern und Benutzern in den Räumen der Stadtbibliothek abgelegt werden, übernimmt die Stadt keine Haftung. Des Weiteren wird die Haftung für Verluste und Beschädigung abgelehnt, die durch unbefugte Eingriffe Dritter in die Schließfächer entstanden sind.
10.2 Die Stadtbibliothek übernimmt keine Haftung für Geräteschäden jeglicher Art, die bei der Benutzung bibliothekseigener Medien entstehen.

11. Ausschluß von der Benutzung

Besucher oder Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise, bei erheblichem oder wiederholtem Verstoß dauerhaft, von der Nutzung der Stadtbibliothek bzw. vom Aufenthalt im Gebäude ausgeschlossen werden.

12. Gerichtsstand und geltendes Recht

Für die Nutzung der Stadtbibliothek Lörrach gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Lörrach.

13. Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 15. Mai 2017 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Benutzungsordnung vom 21. Januar 1993 außer Kraft.

Entgelte und Gebühren

 
1. Die Ausleihe von Medien ist für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich kostenlos. Ausgenommen hiervon sind Filme aus dem Medienbestand für Erwachsene sowie Konsolenspiele.
 
2. Für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Ausleihe aus dem Medienbestand für Kinder, Jugendliche und Schüler kostenlos. Die Ausleihe aus dem Medienbestand für Erwachsene erfolgt über das Jahresentgelt oder das Medien-Einzelentgelt.
 
3. Das Jahresentgelt deckt die Nutzung der Onleihe Dreiländereck sowie die Ausleihe von Medien aus der Stadtbibliothek ab. Ausgenommen hiervon sind Filme aus dem Medienbestand für Erwachsene sowie Konsolenspiele.

Die Jahresentgelte sind wie folgt:

Für Erwachsene                                                           20,00 €
Für Erwachsene ermäßigt*                                       10,00 €
Für Paare und eheähnliche Gemeinschaften        35,00 €
*eine Ermäßigung wird für Schüler, Auszubildende und Studenten, Au-Pairs, u. ä. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, sowie für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosen- oder Sozialgeld nach SGB II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII gewährt
 
4. Medien-Einzelentgelt
Je nach Medienart                                                         1,00 € bis 3,00 €
 
5. Personen, die im Bereich Bildung nachweislich beruflich oder ehrenamtlich tätig sind, haben Anspruch auf eine kostenlose Bildungskarte. Sie berechtigt den Karteninhaber zur Ausleihe von Medien, die zur Ausübung dieser Tätigkeit genutzt werden. Die Bedingungen für die Ausleihe entsprechen grundsätzlich den unter 3. genannten Bedingungen für die Ausleihe mit Jahresentgelt, jedoch ist die Nutzung der Onleihe Dreiländereck mit der Bildungskarte nicht möglich.
 
6. Die Vorbestellung kostet 1,00 € pro Medium. Beim Leihverkehr erhebt die Stadtbibliothek eine Gebühr von 4,00 € pro Fernleihe.
 
7. Benutzer, die ihre entliehenen Medien nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben haben, entrichten ein Säumnisentgelt, auch wenn sie noch keine Mahnung erhalten haben.
 
Die Säumnisentgelte betragen pro entliehenem Medium bei verspäteter Rückgabe von
bis zu 1 Woche           1,00 €,
bis zu 2 Wochen         2,00 €,
bis zu 3 Wochen         4,50 €.
Bei Filmen beträgt das Säumnisentgelt pro Öffnungstag und Film 2,50 €.
 
8. Jede Mahnung, unabhängig davon, ob schriftlich oder per Mail gemahnt wird, kostet zusätzlich zum anfallenden Säumnisentgelt jeweils 1,00 €.
 
9. Für die ausleihfertige Bearbeitung von Medien, für die der Nutzer auf Grund von Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung oder Verlust aufzukommen hat, fällt eine Gebühr in Höhe von 3,00 € an.
 
10. Bei Verlust des Leseausweises kostet der Ersatz 5 €.
 
11. Bei kleinen Beschädigungen an Medien oder Verlust von einzelnen Spieleteilen (Figur, Würfel, u. ä.) wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 € fällig; bei Beschädigung oder Verlust von mehreren oder großen Teilen eines Spiels erhöht sich diese Gebühr entsprechend der der Bibliothek anfallenden Mehrkosten für  die Beschaffung der Ersatzteile.
 
12. Die Entgeltregelung in dieser Benutzungsordnung gilt vorbehaltlich einer Regelung auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses, falls die Änderung unter Berücksichtigung des finanziellen Aufwandes für die Stadt dem Nutzer zumutbar ist.
 
 
Stand Mai 2017